Offshore Netzumlage 2025 nach §17 EnWG
Offshore Netzumlage 2025
Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder bei Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Gemäß der §§ 10 und 11 EnFG i.V.m. § 17f EnWG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die Offshore-Netzumlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen.
In Zusammenfassung der o. g. Daten ergibt sich ab dem 01.01.2025 eine Offshore-Netzumlage in Höhe von 0,816 ct/kWh auf die nicht privilegierten Letztverbräuche.
Offshore-Netzumlage |
Aufschlag Ct/kWh/Netto |
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nicht priviligierte Letztverbräuche | 0,816 |