KWKG-Umlage 2025

Kundengruppe/Verbrauchszone gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz       Aufschlag Ct/kWh/Netto
nicht priviligierte Letztverbräuche 0,277

Für die privilegierten Letztverbräuche sind die speziellen Bestimmungen der §§ 27 bis 27c sowie §36 Abs. 3 KWKG anzuwenden.

Diese Belastung ist in den Netznutzungsentgelten nicht enthalten und muss jeweils hinzugerechnet werden.

Die genannten Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgeltes für Letztverbraucher, die an das Netz der EWR-Netze GmbH angeschlossen sind.